veröffentlicht in : Hémecht. Zeitschrift für Luxemburger Geschichte 67 (2015), 3

Eine Zusammenfassung des Artikels finden Sie hier:

Kurze Zusammenfassung

Das Dokument zeichnet die Entstehung der evangelischen Kirche im Großherzogtum Luxemburg vom frühen 19. Jahrhundert bis zur staatlichen Anerkennung 1894 nach. Es zeigt, wie aus einer preußischen Militärgemeinde schrittweise eine eigenständige, vom Staat anerkannte protestantische Konsistorialkirche mit eigener Rechtsform wurde.​

Reformation bis 18. Jahrhundert

Luxemburg blieb im 16.–18. Jahrhundert im Kerngebiet weitgehend katholisch; reformatorische Bewegungen erreichten nur Randherrschaften wie Manderscheid oder Schleiden und konnten sich nie landesweit durchsetzen. Gründe waren politische Rahmenbedingungen, Gegenreformation, fehlende kritische Masse an Protestanten sowie eine eher punktuelle statt systematische Verfolgung, die Reformation eher begrenzte als gewaltsam bekämpfte.

Französische Gesetzgebung und Toleranz

Mit der Französischen Revolution und dem Gesetz vom 18. Germinal Jahr X (1802) wurden Katholiken, Lutheraner, Reformierte und Juden als „anerkannte Kulte“ definiert, aber für ein evangelisches Konsistorium waren rund 6.000 Mitglieder je Bekenntnis vorgeschrieben, eine Zahl, die in Luxemburg nie erreicht wurde. Zwar galten Religionsfreiheit und bürgerliche Rechte, faktisch gab es aber weder evangelische Gemeinden noch Pfarrer im Land, weshalb die gesetzlichen Möglichkeiten der Organisation einer eigenen Kirche für die Protestanten im Land zunächst ins Leere liefen.

Militärgemeinde ab 1815

Nach dem Wiener Kongress wurde Luxemburg Bundesfestung mit preußischer Garnison; die Militärkonvention von 1816 garantierte den evangelischen Soldaten freie Religionsausübung und einen Gottesdienstraum. Daraus entstand eine unierte evangelische Militärgemeinde (preußische Union von Lutheranern und Reformierten), die ab 1818 die ehemalige Kongregationskirche (heutige Dreifaltigkeitskirche) als Kirche nutzte und später auch evangelische Zivilisten mitbetreute.

Erste evangelische Zivilgemeinde und vergebliche Anerkennungsversuche

Ab den 1830er/1840er Jahren wuchs durch Beamte und Handwerker eine kleine evangelische Zivilgemeinde in Luxemburg-Stadt und einigen Provinzorten. Mehrere Bittschriften (1840, 1841, 1842, 1850er Jahre) zur staatlichen Anerkennung und eigenen Zivilpfarrstelle scheiterten an:

  • Berufung der Regierung auf die „Organischen Artikel“ (6.000er-Quorum, nur lutherisch oder reformiert, keine unierte Kirche).
  • Hinweis, dass die meisten Evangelischen Ausländer seien und sich der Militärgemeinde anschließen könnten.

Gleichzeitig wurden aber schrittweise Zuschüsse für die Seelsorge an Zivilisten, Predigtstellen etwa in Diekirch und Echternach sowie evangelische Friedhofsteile gewährt.

Übergang nach Auflösung der Festung 1867

Mit der Londoner Konferenz 1867 wurden Festung und Garnison aufgehoben; damit drohte die evangelische Gemeinde ihren institutionellen Rahmen zu verlieren. Die Zivilgemeinde versuchte erneut Anerkennung und Sicherung der Dreifaltigkeitskirche, erhielt aber nur begrenzte finanzielle Zuschüsse; rechtlich blieb ihr Status ungeklärt.

Anschluss an Sachsen-Weimar (Auslandsgemeinde)

1868 schloss sich die Luxemburger Zivilgemeinde – mit Unterstützung von Prinz Heinrich der Niederlande und Prinzessin Amalia von Sachsen-Weimar – der evangelischen Landeskirche Sachsen-Weimar an.


Wichtige Folgen:

  • Die Gemeinde wurde de facto zur „Auslandsgemeinde“ mit Pfarrerberufung, Aufsicht und Finanzen durch das Weimarer Konsistorium.
  • Sie erhielt eine Satzung, ein gewähltes Presbyterium und eine gesicherte Versorgung, blieb aber nach luxemburgischem Recht ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

1870 wurde die Amalienschule als evangelische Gemeindeschule gegründet, und die Gemeinde wuchs im Zuge von Zollvereinsbeitritt und Industrialisierung deutlich.

Industrialisierung und Ausweitung ins Land

Im späten 19. Jahrhundert führte der Industrie- und Eisenbahnausbau insbesondere im Süden (Esch, Dudelange, Rumelange etc.) zu starker Zuwanderung evangelischer Arbeiter und Angestellter. Unter Pfarrern wie Neumärker und Kranichfeld entstanden Filialgemeinden, regelmäßige Gottesdienste, Religionsunterricht, Friedhofsteile wurden eingerichtet und schließlich der Bau eines eigenen Bethauses bzw. einer Kirche in Esch-Alzette begonnen (Fertigstellung Ende der 1880er Jahre).​

Spannungen um Rechtsstatus und Bekenntnis

Die Verbindung zu Weimar widersprach formal dem in Luxemburg weiter geltenden französischen Religionsrecht, das ausländische kirchliche Oberhoheit verbot und nur lutherisch oder reformiert, nicht aber „uniert“ kannte. Versuche, die Gemeinde als Kultusgemeinschaft mit Rechtsfähigkeit anzuerkennen, scheiterten zunächst unter Staatsminister Thilges, auch weil das Luxemburger Presbyterium die Bindung an Weimar nicht aufgeben wollte.​

Gründung der Konsistorialkirche 1894

Mit der Thronbesteigung des evangelischen Großherzogs Adolph (Haus Nassau-Weilburg) kam neuer politischer Wille in die Frage; er wollte die Lage der Protestanten klären. Unter Vermittlung von Finanzkammervorsitzendem Freiherr von Dungern wurde eine Kirchenordnung ausgearbeitet, die:

  • Die gesamte protestantische Kirche Luxemburgs als eine Konsistorialkirche nach dem Gesetz vom 18. Germinal X organisierte.
  • Ein Konsistorium als einzig rechtsfähige Vertretung einrichtete; lokale Gemeinden hatten keine eigene juristische Persönlichkeit.
  • Union von lutherischen und reformierten Gläubigen im Rahmen einer evangelischen Kirche zuließ, aber formell an die französische Begrifflichkeit angepasst wurde.

Am 16. April 1894 genehmigte Großherzog Adolph diese Ordnung; am 23. April 1894 wurde sie im „Mémorial“ veröffentlicht – damit war die „Protestantische Kirchengemeinde in Luxemburg“ als Konsistorialkirche staatlich anerkannt und rechtsfähig.

Folgen der Anerkennung

Mit der Anerkennung erhielten die Protestanten:

  • Einen klaren Rechtsstatus, regelmäßige Staatszuschüsse und die Dreifaltigkeitskirche als Hofkirche, die Großherzog Adolph repräsentativ ausstatten ließ.​
  • Eine nationale Struktur mit Konsistorium, Gemeinden in Stadt, Norden und Süden sowie breitem Vereins- und Bildungswesen.

Der Preis war die Trennung von Sachsen-Weimar, die Schließung der Amalienschule und wachsende interne Spannungen; Pfarrer Kranichfeld verließ 1895 nach heftigen öffentlichen Angriffen die Gemeinde, sein Nachfolger Schenck wurde erster Hofprediger.

Insgesamt zeigt der Text, wie sich die evangelische Kirche in Luxemburg von einer marginalen Minderheit zu einer kleinen, aber anerkannten nationalen Konsistorialkirche entwickelte.